!!!WICHTIG !!! Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, notieren Sie:

 

1. das amtliche Kennzeichen

 

2. Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners

 

3. Adressen von Zeugen

 

4. Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden                         Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die      Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die    Polizei zu rufen.

 

5. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.

 

6. Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sach-verständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

 

7. Bestehen Sie auf Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.

 

8. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachter / Gutachten ein.

 

9. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

 

10. Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.


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