Kaskoschaden !

 

 Im Kaskoschadenfall bestimmt einzig und alleine die VERSICHERUNG den Ablauf der Schadensregulierung !!! 

Die Versicherung bestimmt dann den Sachverständigen - meistens ein hauseigener Sachverständiger, oder aber von der Versicherung abhängige Unternehmen oder Prüforganisationen. 

Hier sollten Sie ganz besonders im Schadenfall die ihnen ausgehändigten AGB´s der Versicherung lesen - bei z. Bsp. einer vereinbarten Werkstattbindung sind Sie gezwungen in einer von der Versicherung benannten Werkstatt ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Mittlerweile lehnen manche Versicherungen die Schadensregulierung, Zahlung der Reparaturrechnung ab, wenn Sie in IHRER Werkstatt reparieren lassen.

Die AGB´s für die Kasko-Versicherungen sind so vielfältig gestaltet, dass schnell mal das KLEINGEDRUCKTE überlesen wird. 

Im Zweifel können Sie sich gerne an mich, oder einen Anwalt (den Sie dann allerdings bezahlen müssen) wenden. Wir lesen das KLEINGEDRUCKTE gerne mit ihnen zusammen durch.


 

Ich habe fast 20 Jahre für Versicherungen Gutachten erstellt und kenne daher die meisten Stolperfallen.


 


 

 

Kfz-Sachverständigenbüro 

Hans-Jörg Pick


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