Haftpflichtschaden:

 

Im Falle eines Schadens komme ich zu Ihnen nach Hause, bzw. fahre zur Werkstatt ihres Vertrauens und besichtige dort ihr Fahrzeug.

 

Welche Unterlagen sind zur Fahrzeugbesichtigung notwendig? 

 

1. Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein 

2. Bei bereits abgemeldetem Fahrzeug die Zulassungsbescheinigung Teil II /   Fahrzeugbrief. 

3. Daten vom Unfallgegner / Schädiger und dessen  Versicherer (Sollten ihnen die Versicherungsdaten nicht bekannt sein, können diese von mir beim Zentralruf der Autoversicherer abgerufen werden). 

4. Schriftliche Beauftragung zur Erstellung des Gutachtens  (Sicherungsabtretungserklärung), wird von mir mitgebracht, Sie brauchen nur unterschreiben. 

5. Eventuell vorhandene Rechnungen / Nachweise über erfolgte Reparaturen (wichtig um den genauen Wiederbeschaffungswert zu ermitteln!) 

6. Lassen Sie sich nicht durch das "Schadenmanagement" der Versicherung zur Abwicklung des Schadens durch die Versicherung überreden - dieses "Management" dient lediglich der Einsparung von Leistungen an SIE !!! 

7. Sollten Sie keine Erfahrung mit der Abwicklung eines Unfallschadens haben, überlassen Sie dies bitte einem erfahrenen Anwalt ihres Vertrauens!

 

 

 

Kfz-Sachverständigenbüro 

Hans-Jörg Pick


 

- fachkompetent und unabhängig -


 Telefon  038459 - 61 64 20

Fax.        038459 - 61 64 21

Handy    0151 - 58 73 60 42

E-Mail    sv-buero-pick@t-online.de   (alternativ über unser Kontaktformular)

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